Für nicht in Anspruch genommene Leistungen, werden Beiträge teilweise zurückgezahlt.
Ambulante Behandlung
Versicherte
der PKV haben freie Arztwahl, also auch Mediziner ohne Kassenzulassung
können konsultiert werden. Dabei wird all das erstattet, was
medizinisch notwendig ist, auch Medikamente, die auf Wirksamkeit noch
nicht geprüft wurden.
Krankenhausaufenthalt
Freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Unterbringung im Zweibettzimmer, durch Zuzahlung auch Einzelbettzimmer.
Zahnarztbehandlung
Zwischen
50 und 100 Prozent werden von der PKV übernommen. Großer Vorteil: Auch
hochwertige Leistungen wie Kunststoff-, Keramik- oder Goldfüllungen
werden erstattet. Der Eigenanteil ist hierbei meist geringer als in der
GKV.
Heilpraktiker
Im
Gegensatz zu der GKV, die grundsätzlich keine Heilpraktiker-Kosten
übernimmt, sieht die PKV zumindest eine teilweise Übernahme der Kosten
vor (Tarifabhängig).
Heil- und Hilfsmittel
Kosten
für Sehhilfen, Massagen und Krankengymnastik werden von den Privaten
i.d.R. großzügig erstattet. Es empfiehlt sich, einen Tarif zu wählen,
der einen offenen Hilfsmittelkatalog einschließt. So geht man sicher,
dass auch für Hilfsmittel die Kosten übernommen werden, die es bei
Vertragsabschluss noch gar nicht gab.
Medikamente
Die
meisten Privatkrankenkassen erstatten alle verschreibungspflichtigen
und nicht verschreibungspflichtigen Medikamente in voller Höhe
(Tarifabhängig).
Schutz im Ausland
Für
die PKV gilt ein Versicherungsschutz generell in allen europäischen
Ländern. Für kurzfristige Auslandsaufenthalte außerhalb der
europäischen Länder gibt es Unterschiede in den einzelnen Verträgen.
Oft existiert auch hier ein Versicherungsschutz zwischen 1 und 3
Monaten, dessen Zeitraum sich automatisch um weitere 2 Monate
verlängert oder gar auf unbestimmte Zeit verlängert.