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Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung

Wer darf in die Private Krankenversicherung (PKV)

Nach deutschem Recht haben Sie nicht die freie Auswahl, in die PKV einzutreten oder zu wechseln. Der Gesetzgeber behält sich für manche Personengruppen das Recht vor, zu entscheiden, wer in die PKV eintreten darf und wer nicht. Andere Personengruppen haben dafür eine vollständige oder eine teils beschränkte Wahlfreiheit. 2 Kriterien sind dafür auf jeden Fall ausschlaggebend:

  • Sozialer Status
    • Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende aber auch Beamte und Beamtenanwärter haben grundsätzlich das Recht in die PKV einzutreten. Für diese Gruppe hat es keinen Einfluss, wie hoch das monatliche Bruttoeinkommen ist.
    • Ärzte sowie Studenten, die ein Praktikum ausführen (Studenten unter bestimmten Bedingungen und nur für die Zeit des Studiums) haben ebenfalls die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung abzuschließen.
    • Pflichtversicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht wechseln, diese Personengruppen haben aber die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen
    • Freiwillig Versicherte  der GKV können unter Einhaltung bestimmter Fristen in die PKV wechseln. (Wechsel der Krankenversicherung)

  • Bruttoeinkommen
    • Gut verdienende Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Brutto-Gehalt* von 4012,50 EUR (2008) bzw. einem jährlichen Brutto-Gehalt von 48.150 EUR (2008)
    • Fallen Sie als Arbeitnehmer wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, scheiden Sie automatisch aus der PKV aus und müssen zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung

*Die Beitragsbemessungsgrenze, gibt an, bis zu der die prozentualen Kassenbeiträge jährlich berechnet werden. Im Regelfall verschiebt sich diese von Jahr zu Jahr nach oben.

Wichtige Hinweise zur Kündigung der PKV:

Eine ordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (meist zwischen 1 bis 3 Jahren) mit einer Frist von 3 Monaten zulässig. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr. Sollten Sie in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten, so ist nachweislich auch eine Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr beenden, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich – unabhängig davon, ob Ihr Einkommen zwischenzeitlich unter die Pflichtgrenze fällt oder Sie gar arbeitslos werden. 

 

 
 
 
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