Voraussetzungen für die Private KrankenversicherungWer darf in die Private Krankenversicherung (PKV)
Nach
deutschem Recht haben Sie nicht die freie Auswahl, in die PKV
einzutreten oder zu wechseln. Der Gesetzgeber behält sich für manche
Personengruppen das Recht vor, zu entscheiden, wer in die PKV eintreten
darf und wer nicht. Andere Personengruppen haben dafür eine
vollständige oder eine teils beschränkte Wahlfreiheit. 2 Kriterien sind
dafür auf jeden Fall ausschlaggebend:
- Sozialer Status
- Selbstständige,
Freiberufler, Gewerbetreibende aber auch Beamte und Beamtenanwärter
haben grundsätzlich das Recht in die PKV einzutreten. Für diese Gruppe
hat es keinen Einfluss, wie hoch das monatliche Bruttoeinkommen ist.
- Ärzte
sowie Studenten, die ein Praktikum ausführen (Studenten unter
bestimmten Bedingungen und nur für die Zeit des Studiums) haben
ebenfalls die Möglichkeit eine Private Krankenversicherung
abzuschließen.
- Pflichtversicherte der
Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht wechseln, diese
Personengruppen haben aber die Möglichkeit eine private
Zusatzversicherung abzuschließen
- Freiwillig
Versicherte der GKV können unter Einhaltung bestimmter Fristen in die
PKV wechseln. (Wechsel der Krankenversicherung)
- Bruttoeinkommen
- Gut
verdienende Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen
Brutto-Gehalt* von 4012,50 EUR (2008) bzw. einem jährlichen
Brutto-Gehalt von 48.150 EUR (2008)
- Fallen
Sie als Arbeitnehmer wieder unter die Versicherungspflichtgrenze
fallen, scheiden Sie automatisch aus der PKV aus und müssen zurück in
die Gesetzliche Krankenversicherung
*Die
Beitragsbemessungsgrenze, gibt an, bis zu der die prozentualen
Kassenbeiträge jährlich berechnet werden. Im Regelfall verschiebt sich
diese von Jahr zu Jahr nach oben.
Wichtige Hinweise zur Kündigung der PKV:
Eine
ordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags ist frühestens zum
Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (meist zwischen 1 bis 3
Jahren) mit einer Frist von 3 Monaten zulässig. Erfolgt keine
Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr. Sollten
Sie in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten, so ist
nachweislich auch eine Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten möglich.
Sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr beenden, ist ein Wechsel von der privaten
Krankenversicherung zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung
grundsätzlich nicht mehr möglich – unabhängig davon, ob Ihr Einkommen
zwischenzeitlich unter die Pflichtgrenze fällt oder Sie gar arbeitslos
werden.
|