Je nach PKV, gar keine Übernahme der Kosten für therapeutische Behandlungen, bzw. maximal 20 bis 30 Sitzungen pro Jahr.
Kuren
Kosten
für Kuren oder Rehabilitationsmaßnahmen werden zum größten Teil nicht
übernommen. Abgedeckt meist durch eine private Zusatzversicherung.
Krankentagegeld
Der
Vollschutz für eine Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und Selbständige
im Krankheitsfall (i.d.R. nach 6 Wochen) muss meist extra abgeschlossen
werden.
Vorerkrankungen
Vor
Abschluss des Versicherungsvertrages sind Sie verpflichtet,
wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem vergangenen und aktuellen
Krankheitszustand anzugeben. Bei Falschangaben hat die Versicherung das
Recht, Ihren Vertrag sonst aufzulösen und angefallene Kosten für die
verschleierte Krankheit zurückzufordern.
Wechsel (PKV->GKV)
Ein
Wechsel aus der PKV in die Gesetzliche Krankenversicherung ist
allgemein nicht möglich. Ausnahmen sind plötzliche Arbeitslosigkeit
oder das Einkommen unterschreitet die Beitragsbemessungsgrenze.
Alter des Versicherten
Das
Alter spielt eine sehr wichtige Rolle für die Versicherungsprämie.
Deshalb können unter Umständen die Mitgliedsbeiträge mit späterem
Eintritt in die PKV höher ausfallen, als sie es in der GKV sind.