Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)Für Arbeitnehmer gilt:
- Wenn das Gehalt unter der vom Gesetzgeber festgeschrieben Jahreseinkommen liegt, so sind diese automatisch pflichtversichert.
- Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
- Der Arbeitgeber behält dazu den Beitragsanteil vom Arbeitnehmer ein und überweist diesen an die Krankenkasse.
- Die medizinische Versorgung ist für jeden gleich
- Die Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Risiko
- Familienmitglieder sind automatisch mitversichert
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