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Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Für Arbeitnehmer gilt:

  • Wenn das Gehalt unter der vom Gesetzgeber festgeschrieben Jahreseinkommen liegt, so sind diese automatisch pflichtversichert.

  • Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

  • Der Arbeitgeber behält dazu den Beitragsanteil vom Arbeitnehmer ein und überweist diesen an die Krankenkasse.

  • Die medizinische Versorgung ist für jeden gleich

  • Die Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Risiko

  • Familienmitglieder sind automatisch mitversichert

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